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Im Bereich Immobilien beziehen sich Mietverträge meist auf die Nutzung von
Wohnraum wie zum Beispiel einer Wohnung bzw. ein Einfamilienhaus oder auf
die gewerbliche Nutzung von Haus und Grund. Auch Mietverträge über eine
Ferienwohnung oder die Nutzung von Garage, Stellplatz bzw. Parkplatz
oder Garten sind sehr verbreitet.
Schriftlicher Mietvertrag ist besser!
Ein Mietvertrag kann als befristeter
oder unbefristeter Vertrag verfasst sein. Ein Mietvertrag sollte stets
schriftlich geschlossen werden und Regelungen zur Kündigung
bzw. Kündigungsfrist enthalten. Aus einem Mietvertrag sollte die vermietete Sache
( z.B. Ferienwohnung, Büro bzw. Gewerberaum ) eindeutig hervorgehen.
Außerdem sollte ersichtlich sein, ob die Nutzung gewerblich oder privat
erfolgt, den Mietverträge für Gewerbe unterliegen oft anderen
Bestimmungen als private Mietverträge.
Was gehört in den Mietvertrag?
Neben Angaben zur Kündigung des Mietvertrages bzw. Bestimmungen zum Rücktritt vom
Mietvertrag müssen in einem Mietvertrag Angaben über
mitvermietete Sachen und Gegenstände enthalten sein. Dies ist zum
Beispiel eine Einbauküche oder die kostenlose Nutzung des am Haus
befindlichen Gartens. Ebenfalls sollten Nebenabreden wie Vereinbarungen
über Nebenkosten,
Renovierung und die Möglichkeit einer Untervermietung oder
Haustierhaltung im Mietvertrag schriftlich vereinbart
werden. Auch die Anzahl und die genaue Bezeichnung der vermieteten Zimmer
darf in einem Wohnungsmietvertrag nicht fehlen ebenso wie
gegebenenfalls Regelungen zur Untermiete bzw. für Untermieter. Wie
bereits erwähnt, sollten die einzelnen Punkte des Mietvertrages
unbedingt schriftlich niedergelegt werden.
Vorlage oder fertiges Formular für Mietvertrag
Viele brauchbare und kostenlose Muster von Mietverträgen stehen im Internet
gratis zum
Download zur Verfügung. Man findet vom Standardmietvertrag über
spezielle Mietverträge für fast alle gängigen Ansprüche
eine geeignete Vorlage, einen Vordruck oder ein
vorgefertigtes Formular zum Ausdrucken im PDF - Format.
Hinweis: Weitere Seiten zum Thema Mietvertrag für Gewerbe, Vorvertrag,
Untermiete, Absichtserklärung,
Rücktritt bzw. Aufhebung, Kündigungsschreiben und ordentliche bzw. fristlose Kündigung befinden
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