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Bauvertrag - Informationen schaffen Vorsprung
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Wissenswertes zum Bauvertrag
Der Bauvertrag ist das wohl wichtigste Formular, welches
zwischen Ihnen und der Baufirma existiert.
Der Bauvertrag
regelt die meisten Pflichten und Rechte der Bauherren und Baufirmen.
Ein wichtiger Bestandteil des Bauvertrages ist die
Bauleistungsbeschreibung, in welcher sämtliche Einzelheiten zu den zu
erbringenden Arbeiten festgehalten sein sollten.
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Bauvertrag erst prüfen, dann unterschreiben!
Vor der Unterzeichnung eines Bauvertrags sollten Sie als Bauherr eine gründliche Analyse
vor allem der Bauleistungsbeschreibung vornehmen.
Dies ist insofern wichtig, als dass viele Baufirmen durch gekonnte
Formulierungen zusätzliche Kosten geschickt verstecken. Diese
Vereinbarungen sind laut BGB meist rechtlich einwandfrei, für den
unerfahrenen Bauherren jedoch oft sehr undurchsichtig. Überliest man
solche Passagen in einem Bauvertrag wird dies nach Vertragsabschluß von der Baufirma
meist schamlos ausgenutzt. Viele Dinge, die sich bereits vor Abschluss des
Bauvertrags kostenlos hätten klären lassen, erhalten Sie im Nachhinein
als Nachtrag
zum Bauvertrag, was in der Regel mit erheblichen Mehrkosten verbunden
ist. Um sich vor so einem solchen " Betrug " oder anderen Unannehmlichkeiten
mit der Baufirma zu
schützen, sollte man sich vor Abschluss eines Bauvertrags gründlich
informieren. Dies kann auf verschiedene Art und Weise erfolgen wie z.B.
das Aushändigen einer Vorlage oder eines Musters des zukünftigen
Bauvertrags von mehreren Baufirmen. Bei Baufirmen mit Internetpräsenz wird die
Bauleistungsbeschreibung als Formblatt bzw. Vordruck oft als
kostenloser Download angeboten. Weiterhin ist es vor Unterzeichnung empfehlenswert,
einen Festpreis für
möglichst viele eventuelle Mehrkosten
zu vereinbaren. So schaffen Sie Kostentransparenz. Ebenfalls sollte im
Bauvertrag ein befristetes Recht auf Rücktritt verankert sein, so dass Sie über einen begrenzten Zeitraum zum
Beispiel bei noch fehlender Finanzierung bzw. Bürgschaft der Bank oder
wenn Sie noch kein Grundstück haben, die Möglichkeit zum Widerruf erhalten.
Beim Bauvertrag auch auf andere Regelungen und Gesetze achten!
Besondere Sorgfalt ist geboten, wenn es beim Bauvertrag
Vorschriften zum Erbbaurecht und zur Erbbaupacht ( unbefristet oder
befristet ) zu beachten gilt. Hierzu sollte ein Fachmann aufgesucht werden.
Beachten Sie auch die Regelungen zur Grunderwerbssteuer,
wenn Bauvertrag und Grundstückskauf von ein und derselben Person angeboten
werden. Regelungen zu Ihrer Sicherheit bei Wegfall der Geschäftsgrundlage
der Bauunternehmer ( Insolvenz ) sollten ebenfalls im Bauvertrag enthalten
sein - zum Beispiel durch Übergang der Gewährleistung auf die verschiedenen
Firmen des Handwerks bzw. deren Nachunternehmer.
Hinweis: Weitere Seiten mit Themen wie " Abweichung vom
Bauvertrag " und " Angabe von Circa- Mengen im Bauvertrag
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