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| ::: Teilungsversteigerung Grunderwerbssteuer Kosten einstweilige Einstellung Eheleute ::: |
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Teilungsversteigerung - Information schafft
Vorsprung!
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Die Teilungsversteigerung dient der Auflösung einer
Eigentümergemeinschaft
Häufigste Ursache für eine notwendige Teilungsversteigerung ist die
Ehescheidung.
Können sich die Eheleute nicht außergerichtlich über den Verbleib bzw. die Veräußerung des gemeinsam
errichteten Einfamilienhauses einigen, bleibt meist nur die
Teilungsversteigerung.
Jeder Eigentümer einer Immobilie kann unabhängig
von anderen Eigentümern die Eröffnung der Teilungsversteigerung beantragen. Die Kosten des Verfahrens
trägt zunächst der Antragssteller. Kommt es bei der
Teilungsversteigerung zum Verkauf, werden diese
Kosten anteilmäßig aufgeteilt.
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Wurde von einem Miteigentümer die Teilungsversteigerung eröffnet, so
können die anderen Eigentümer deren einstweilige Einstellung beantragen.
Antrag auf einstweilige Einstellung der Teilungsversteigerung ist
immer nur befristet möglich. Der Gegenstandswert einer
Teilungsversteigerung richtet sich nach der eingetragenen Grundschuld
plus Gerichtskosten.
Teilungsversteigerung und Grunderwerbssteuer
Erwirbt jemand im Rahmen einer
Teilungsversteigerung eine Immobilie, so muss Grunderwerbssteuer auf den
bei der Versteigerung erzielten Preis gezahlt werden.
Hinweis: Diese Seiten dienen nicht der Rechtsberatung. Keine
Haftung der Redakteure für eventuell fehlerhafte Hinweise. Als
Betroffener bzw. Beteiligter einer Teilungsversteigerung lassen Sie sich
bitte durch einen Fachanwalt beraten.
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Teilungsversteigerung, Tipps zur einstweiligen Einstellung einer
Teilungsversteigerung.
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Einige Tipps zum Thema Immobilien und Bau:
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Bau - Tipps Übersicht: |
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