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Teilungsversteigerung - Information schafft Vorsprung! Teilungsversteigerung - Information schafft Vorsprung!

Die Teilungsversteigerung dient der Auflösung einer Eigentümergemeinschaft

Häufigste Ursache für eine notwendige Teilungsversteigerung ist die Ehescheidung. Können sich die Eheleute nicht außergerichtlich über den Verbleib bzw. die Veräußerung des gemeinsam errichteten Einfamilienhauses einigen, bleibt meist nur die Teilungsversteigerung.

Jeder Eigentümer einer Immobilie kann unabhängig von anderen Eigentümern die Eröffnung der Teilungsversteigerung beantragen. Die Kosten des Verfahrens trägt zunächst der Antragssteller. Kommt es bei der Teilungsversteigerung zum Verkauf, werden diese Kosten anteilmäßig aufgeteilt.

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Wurde von einem Miteigentümer die Teilungsversteigerung eröffnet, so können die anderen Eigentümer deren einstweilige Einstellung beantragen. Antrag auf einstweilige Einstellung der Teilungsversteigerung ist immer nur befristet möglich. Der Gegenstandswert einer Teilungsversteigerung richtet sich nach der eingetragenen Grundschuld plus Gerichtskosten.

Teilungsversteigerung und Grunderwerbssteuer. Teilungsversteigerung und Grunderwerbssteuer

Erwirbt jemand im Rahmen einer Teilungsversteigerung eine Immobilie, so muss Grunderwerbssteuer auf den bei der Versteigerung erzielten Preis gezahlt werden.

Hinweis: Diese Seiten dienen nicht der Rechtsberatung. Keine Haftung der Redakteure für eventuell fehlerhafte Hinweise. Als Betroffener bzw. Beteiligter einer Teilungsversteigerung lassen Sie sich bitte durch einen Fachanwalt beraten.

Redaktioneller Hinweis. Redaktioneller Hinweis: Weitere Seiten zum Thema befinden sich in redaktioneller Bearbeitung. Möchten Sie über den Start dieser Seiten informiert werden, dann tragen Sie sich bitte in unseren Newsletter ein. Geplante Themen: Reise - Teilungsversteigerung, Tipps zur einstweiligen Einstellung einer Teilungsversteigerung.

 

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