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Zwangsversteigerung von Häusern und Wohnungen
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Die Zwangsversteigerungen von Immobilien hat in den
letzten Jahren immer mehr zugenommen. Besonders betroffen sind
Eigentümer von Eigentumswohnungen (ETW), Einfamilienhaus (EFH) und
Doppelhaushälfte (DHH) bzw. Reihenhaus.
Insbesondere wer plötzlich in eine
schwierige wirtschaftliche Situation gerät und die Forderungen aus einer
bestehenden Finanzierung nicht mehr decken kann, muss oft einer
Zwangsversteigerung ins Auge blicken. Für Kaufinteressenten von Immobilien dienen Zwangsversteigerungen
und andere Versteigerungen wie Teilungsversteigerung zunehmend als
Schnäppchen-Markt. Es wird zwischen öffentlichen und nicht öffentlichen
Versteigerungen unterschieden.
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Wer günstig eine Immobilie wie ein großes
Haus mit großer Küche oder anderen Annehmlichkeiten wie Pool, Garage
oder Stellplatz erwerben möchte, kann bei Zwangsversteigerungen oft
fündig werden. Auch in Sachen Eigentumswohnungen findet man eine sehr
große Anzahl von Objekten, die zur Versteigerung oder
Zwangsversteigerung ausgeschrieben werden.
Zwangsversteigerung - Des einen Freud - des andren
Leid!
Entgegen den überaus günstigen Angeboten in Bezug auf den Kaufpreis
verhindern bei Zwangsversteigerungen moralische Aspekte die
große Freude am Eigentumserwerb bei vielen Kaufinteressenten.
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Das Sprichwort
"Des einen Freud ist des andren Leid" ist bei Zwangsversteigerungen wohl zutreffender als in kaum
einem anderen Bereich. Für viele Ex-Eigentümer bedeutet die
Zwangsversteigerung den persönlichen, seelischen und wirtschaftlichen Ruin.
Hilfe bei drohender Zwangsversteigerung wird nur unzureichend angeboten. Im Extremfall stehen
die von der Zwangsversteigerung Betroffenen von einem Tag auf den anderen
ohne Wohnung oder ohne ordentliche Bleibe da.
Eine
umfassende kostenlose Rechtsberatung zur Verhinderung bzw. Vermeidung
von Zwangsvollstreckungen bzw. Zwangsversteigerungen wäre ebenso
wünschenswert wie Hilfe gerade für Familien, die unverschuldet in eine
Zwangsvollstreckung geraten.
Jeder sollte für sich selbst entscheiden, ob er ein Haus ersteigern
möchte, aus dem dann evtl. eine Familie vertreiben wird, welche dieses
Haus einst ihr zu Hause nannte.
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Als Bieter an einer Zwangsversteigerung teilnehmen
Oft ist es als Interessent oder Bieter auf
Zwangsversteigerungen möglich, günstig eine Immobilie zu erwerben.
Kompliziert wird es, wenn es um die Objektauswahl geht. In vielen
Amtsgerichten großer deutscher Städte existieren Listen oder Aushänge
über die zu versteigernden Häuser und Grundstücke. Für den potentiellen
Bieter ist es wichtig, sich im Voraus so genau wie möglich über die
Objekte zu informieren, welche bei der Versteigerung unter den Hammer
kommen sollen.
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Im Gegensatz zum normalen Kaufvertrag existiert beim
Erwerb einer Immobilie durch Zwangsversteigerung meist keine Gewährleistung. Auch muss über die Termine informiert
werden, an denen das begehrte Objekt versteigert werden soll.
Für
viele Bundesländer wie zum Beispiel Nordrhein-Westfalen (NRW), Bayern,
Sachsen, Hessen oder Thüringen gibt es Versteigerungskalender, in denen
die die bei der Zwangsversteigerung angeboten Immobilien kurz
vorgestellt und der Versteigerungstermin benannt wird.
Neben dem
Wohnhaus, welches zur Zwangsversteigerung steht, werden hier auch
Gewerbeobjekte, Wochenendgrundstücke, Garagen und ähnliches genannt. Einer
Zwangsversteigerung geht meist ein Gutachten voraus. Wer an einer
Versteigerung aktiv teilnehmen möchte, muss den Kaufpreis bereits zum
Versteigerungstermin ganz oder teilweise bezahlen.
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| Dabei ist es egal, ob
es sich um die Zwangsversteigerung von Haus, Eigentumswohnung,
Grundstück, Auto, Küche oder anderem handelt. Oft reicht auch eine
Sicherheitsabtretung bzw. Bürgschaft der Bank aus. Mit der Bürgschaft wird
bei einer Zwangsversteigerung die Finanzierung der ersteigerten Sache wie Einfamilienhaus
(EFH),
Eigentumswohnung (ETW) oder auch Kraftfahrzeug (Kfz) zugesichert. |
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Einige Tipps zum Thema Immobilien und Bau:
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